Rechtsprechung
VGH Hessen, 25.03.1991 - 8 UE 2044/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 11 EWGV 337/79, Art 32 EWGV 337/79, Art 33 EWGV 337/79, Art 7 Abs 4 S 1 EWGV 2179/83, Art 8 EWGV 2179/83
Destillationsbeihilfe - Beihilfefähigkeit und Beweislast; Vernichtung der Gegenprobe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 11.06.1987 - I/2 E 466/85
- VGH Hessen, 25.03.1991 - 8 UE 2044/87
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.03.1986 - VI ZR 215/84
Dokumentationspflicht bei ernster Gefahr eines Durchliegegeschwürs
Auszug aus VGH Hessen, 25.03.1991 - 8 UE 2044/87
Dabei kann es dahinstehen, ob man -- wie dies das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 13. Dezember 1984 -- Buchholz, 451.90 Nr. 52 -- angenommen hat, von einer Umkehr der Feststellungslast ausgeht, wenn die Unerweislichkeit einer anspruchsbegründenden Tatsachen auf einem gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßenden unlauteren Verhalten des Anspruchsgegners beruht, oder ob das Gericht aus dem gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßenden schuldhaften Verhalten der die Beweisführung vereitelnden Partei lediglich beweiserleichternde Schlüsse zugunsten der anderen Partei ziehen darf (…so Baumbach/Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 48. Aufl., § 286 Anm. 3 C a) und b); BGH JZ 1986, 958, 959). - BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 79.82
Ernährungswirtschaft, Denaturierungsprämie
Auszug aus VGH Hessen, 25.03.1991 - 8 UE 2044/87
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gelte aber dann, wenn die Unerweislichkeit einer anspruchsbegründenden Tatsache auf einem gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßenden unlauteren Verhalten des Gegners des Beweislastpflichtigen beruhe (so generell für den umgekehrten Fall der Feststellungslast der Behörde im Hinblick auf Tatsachen, die die Rechtswidrigkeit eines begünstigenden Verwaltungsakts begründen: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 -- 3 C 79.82 --, Buchholz, 451.90 Nr. 52).
- FG Hamburg, 26.05.2004 - IV 180/01
Beweislastumkehr bei versehentlicher Vernichtung der zur Beweisführung benötigten …
Zu diesen Mitwirkungshandlungen gehört vorliegend das Aufbewahren der Rückstellprobe jedenfalls dann, wenn absehbar ist, dass diese in einem Einspruchs- bzw. Klageverfahren zur Beweisführung erforderlich sein wird (in diesem Sinne auch Hessischer VGH , Urteil v. 25.3.1991, 8 UE 2044/87, juris).Die Rechtsprechung hat aus diesen Vorschriften den allgemeinen Grundsatz entwickelt, dass eine schuldhafte Beweisvereitelung durch die an sich nicht beweispflichtige Partei zu einer Umkehr der Beweislast führt, jedenfalls aber eine Beweiserleichterung für die beweisbelastete Partei zur Folge hat (FG Hamburg, Urteil v. 30.4.1998, IV 36/95, juris; FG Düsseldorf, Urteil v. 26.3.1998, 10 K 3328/94 AO , juris, mit zahlreichen Nachweisen; Niedersächsisches FG, Urteil v. 26.11.2002, 6 K 812/01, juris - für den Fall der Vernichtung eines zu Beweiszwecken erforderlichen Briefumschlags; Hessischer VGH , Urteil v. 25.3.1991, 8 UE 2044/87, juris - für den Fall der Vernichtung einer Probe).